Die Rückkehr in den Job nach der Elternzeit kann eine Herausforderung sein, besonders in der Pflege. Oftmals warten neue Abläufe, veränderte Teams und zusätzliche Anforderungen auf dich. Umso wichtiger ist es, gut vorbereitet zu sein und deine Rechte zu kennen. In diesem Artikel erhältst du wertvolle Informationen und Tipps, die dir den Wiedereinstieg erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, die es Eltern ermöglicht, sich voll und ganz der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu widmen. In Deutschland kannst du bis zu drei Jahre pro Kind in Elternzeit gehen. Während dieser Zeit ruht dein Arbeitsverhältnis, und du genießt besonderen Kündigungsschutz. Auch nach der Rückkehr in den Job hast du das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Unterschiedliche Regelungen in DACH-Ländern
Die Dauer der Elternzeit variiert je nach Land:
Deutschland: Bis zu drei Jahre pro Kind, inklusive Mutterschutz.
Österreich: Bis zu zwei Jahre Karenz, inklusive achtwöchigem Mutterschutz.
Schweiz: 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub – hier sind die Regelungen am kürzesten.
Karriereknick und finanzielle Einbußen: Die Realität für Frauen
Eine der größten Sorgen vieler weiblicher Pflegekräfte ist der mögliche Karriereknick nach der Elternzeit. Studien zeigen, dass Mütter, die in Elternzeit gehen, oft länger brauchen, um in ihre alte Position zurückzufinden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Karriere, sondern auch auf das Einkommen. Väter hingegen profitieren oft von der sogenannten „Fatherhood Premium“, bei der sie nach der Geburt sogar mehr verdienen.
Welche Rechte hast du als Pflegekraft nach der Elternzeit?
Damit der Wiedereinstieg in die Pflege möglichst reibungslos verläuft, solltest du deine Rechte kennen. Neben dem Kündigungsschutz hast du Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit denselben Bedingungen wie vor der Elternzeit.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Während der Elternzeit und bis vier Wochen nach ihrem Ende genießt du als Pflegekraft besonderen Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass eine Kündigung nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts erfolgen kann. Auch wenn du in Teilzeit arbeitest, bleibt dieser Schutz bestehen.
Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir nach der Elternzeit einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu bieten. Das bedeutet, dass die Aufgaben, die Bezahlung und die Arbeitszeit den vorherigen Bedingungen entsprechen müssen. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, darfst du dadurch nicht schlechter gestellt werden.
Urlaubsanspruch nach der Elternzeit
Dein Urlaubsanspruch bleibt während der Elternzeit bestehen. Für jeden vollen Monat in Elternzeit erhöht sich dein Urlaubskonto allerdings nicht. Deinen Resturlaub kannst du nach der Elternzeit weiterhin nehmen.
Tipps für den Wiedereinstieg: So gelingt der Neustart
Die Rückkehr in den Pflegealltag kann trotz aller Vorbereitungen herausfordernd sein. Hier sind einige praktische Tipps, die dir helfen können:
Halte Kontakt zu deinem Team
Bleibe während der Elternzeit in Kontakt mit deinem Team und deinem Arbeitgeber. So bleibst du auf dem Laufenden über Veränderungen und kannst dich besser auf deinen Wiedereinstieg vorbereiten.
Plane rechtzeitig ein Gespräch mit deinem Vorgesetzten
Besprich rechtzeitig das Ende deiner Elternzeit und die Rahmenbedingungen für deinen Wiedereinstieg mit deinem Vorgesetzten. Eine offene Kommunikation kann viele Missverständnisse vermeiden und Vertrauen schaffen.
Informiere dich über notwendige Weiterbildungen
In der Pflege sind regelmäßige Weiterbildungen oft unerlässlich. Informiere dich frühzeitig, welche Schulungen oder Fortbildungen du benötigst, um nach der Elternzeit auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Beachte die Kündigungsfrist
Falls du nach der Elternzeit eine berufliche Veränderung planst, denk daran, dass während der Elternzeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. Ansonsten sind die vertraglich festgelegten Fristen bindend.
Fazit
Der Wiedereinstieg in den Pflegeberuf nach der Elternzeit stellt eine besondere Herausforderung dar, die sorgfältige Vorbereitung und fundiertes Wissen erfordert. Mit einem klaren Verständnis deiner Rechte, wie dem Kündigungsschutz und dem Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, sowie durch die frühzeitige Planung von Weiterbildungen und Gesprächen mit deinem Vorgesetzten kannst du den Übergang in den Berufsalltag erfolgreich meistern. Wichtig ist es, den Kontakt zum Team zu halten und sich vor dem Neustart ausreichend zu erholen. Mit den richtigen Schritten und einer positiven Einstellung steht einem gelungenen Wiedereinstieg nichts im Wege.
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FAQ´s
Wie lange kann ich in Elternzeit gehen?
In Deutschland kannst du bis zu drei Jahre pro Kind in Elternzeit gehen, in Österreich bis zu zwei Jahre und in der Schweiz gelten kürzere Fristen.
Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meine alte Stelle?
Ja, du hast das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit den gleichen Bedingungen wie vor der Elternzeit.
Wie bin ich während der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?
Während der Elternzeit und bis vier Wochen danach genießt du besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen, allerdings erhöht sich dein Urlaubskonto nicht für volle Monate in Elternzeit. Den Resturlaub kannst du nach der Elternzeit nehmen.
Wie bereite ich mich am besten auf den Wiedereinstieg vor?
Halte Kontakt zu deinem Team, plane rechtzeitig Gespräche mit deinem Vorgesetzten, informiere dich über notwendige Weiterbildungen und sorge dafür, dass du vor dem Wiedereinstieg ausreichend entspannt bist.