Kaum ein Thema bereitet Pflegekräften und Vorgesetzten gleichermaßen Bauchschmerzen wie der Dienstplan. Den auch wenn der Dienstplan bereits aushängt, ist er dennoch permanent Thema. Plötzliche Krankheitsfälle, Kündigungen, Wünsche und spontane Termine möchten geplant und berücksichtigt werden. Gerade auf der Seite der Pflegekräfte gibt es hier häufig Fragen und Unsicherheiten. „Muss ich das?“, „Darf mein Arbeitgeber das?“ hört man häufig aus Richtung der Pflegekräfte. Im folgenden Artikel klären wir ein paar häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Dienstplangestaltung.

Inhaltsverzeichnis

Wann muss ein Dienstplan spätestens aushängen?

Hier hat der Arbeitgeber viel Spielraum, denn der Gesetzgeber gibt keine genaue Regelung vor, wann ein Dienstplan aushängen muss. Lediglich § 12 Abs. 2 TzBfG gibt einen Anhaltspunkt, dass Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage im voraus geplant werden müssen.

Ansonsten können Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Regeln, wann der Dienstplan spätestens zur Einsicht bereitliegen muss.

Sofern der Arbeitgeber sich an alle gesetzlichen Vorschriften hält, hat dieser ein einmaliges Direktionsrecht. Der Arbeitgeber kann also vorgeben wie gearbeitet werden soll.

Dienstplanwünsche der Pflegekräfte sind demnach auch erst einmal nur Wünsche.

Auch ein Recht auf wöchentlichen Früh – Spät Wechsel gibt es zunächst nicht. Hier können jedoch auch wieder z.B. Tarifverträge oder Sondervereinbarungen greifen.

Ist ein ausgehängter Dienstplan bindend?

Sobald ein Dienstplan aushängt ist er für beide Seiten bindend. Der Dienstplan ist dann gleichzusetzen mit einem Arbeitsvertrag und Änderungen bedürfen beiderseitiger Zustimmung.

Dies gilt bei plötzlichen Dienständerungen des Arbeitgebers aber genauso bei Wünschen der Pflegekräfte.

Es sollte daher berücksichtigt werden, dass Wünsche immer ein beiderseitiges Geben und Nehmen sind.

Die "Notsituation" als Argument einer Änderung?

Das Argument des Notfalls kann der Arbeitgeber nicht nutzen um zum Beispiel Pflegekräfte aus dem Frei zu holen oder diesen zu streichen.

Notfallsituationen sind zum Beispiel Überschwemmungen, Brände oder sonstige Katastrophen und werden von Behörden ausgerufen.

Krankheitsquoten oder Kündigungen gehören zum normalen Tagesgeschäft und müssen anders ausgeglichen werden.

Darf ich mehr als ein Wochenende am Stück arbeiten?

Der Arbeitgeber darf Pflegekräfte mehrere Wochenenden am Stück planen. Der Samstag gilt nach Arbeitszeitgesetz als Werktag und kann daher frei verplant werden. Bei Sonntagen sieht der Gesetzgeber vor, dass mindestens 15 Stück im Jahr frei zu geben sind.

Für jeden gearbeiteten Sonntag steht der Pflegekraft jedoch ein zusätzlicher Ersatzruhetag innerhalb der nächsten 14 Tage zu.

Wie viele Tage am Stück dürfen Pflegekräfte arbeiten?

Am 9. November 2017 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, welches die maximalen Arbeitstage regelt. (Rechtssache C-306/16).

Laut diesem Urteil dürfen Arbeitnehmer maximal 12 Tage am Stück arbeiten und müssen daraufhin mindestens einen Ruhetag erhalten.

Der Europäische Gerichtshof gibt jedoch auch hier Spielraum und gibt vor, dass dieser Ruhetag innerhalb der nächsten zwei Wochen nach dem ersten gearbeiteten Sonntag gewehrt werden muss.
So ergibt sich in der Realität eine maximale Anzahl von 19  Arbeitstagen.

Der Dienstplan passt nicht zu den Wünschen?

Nicht immer kann jeder Wunsch erfüllt werden, das ist klar. Vor allem in einem Beruf, in dem permanent drei Schichten abgedeckt sein müssen und viele Menschen mit verschiedenen Wünschen aufeinandertreffen, kann ein Arbeitgeber nicht immer jeden Wunsch berücksichtigen.
 
Doch was ist, wenn dem Arbeitgeber die Wünsche seiner Pflegekräfte schlicht egal sind oder er sich sogar nicht an rechtliche Bestimmungen hält? Frei nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“.
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FAQ

Wann muss ein Dienstplan spätestens aushängen?

Der Gesetzgeber gibt keine genaue Regelung vor, wann ein Dienstplan aushängen muss. Allerdings müssen laut § 12 Abs. 2 TzBfG Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage im Voraus geplant werden. Die genauen Regelungen können in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sein.

Ist ein ausgehängter Dienstplan bindend?

Ja, sobald ein Dienstplan aushängt, ist er für beide Seiten bindend. Der Dienstplan hat die gleiche rechtliche Bedeutung wie ein Arbeitsvertrag, und Änderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Dies gilt sowohl für plötzliche Dienständerungen seitens des Arbeitgebers als auch für Wünsche der Pflegekräfte.

Die "Notsituation" als Argument einer Änderung?

Der Arbeitgeber kann das Argument einer „Notsituation“ nicht verwenden, um beispielsweise Pflegekräfte aus ihrem Frei herauszuholen oder dieses zu streichen. Eine Notfallsituation wird von Behörden ausgerufen und umfasst beispielsweise Überschwemmungen, Brände oder andere Katastrophen. Krankheitsquoten oder Kündigungen gehören zum normalen Tagesgeschäft und erfordern eine andere Ausgleichsregelung.

Darf ich mehr als ein Wochenende am Stück arbeiten?

Ja, der Arbeitgeber darf Pflegekräfte mehrere Wochenenden hintereinander planen. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz gilt der Samstag als Werktag und kann daher frei geplant werden. Es ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein müssen. Für jeden gearbeiteten Sonntag steht der Pflegekraft jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage ein zusätzlicher Ersatzruhetag zu.

Wie viele Tage am Stück dürfen Pflegekräfte arbeiten?

Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. November 2017 (Rechtssache C-306/16) gibt es eine Regelung für die maximalen Arbeitstage. Arbeitnehmer dürfen maximal 12 Tage hintereinander arbeiten und müssen danach mindestens einen Ruhetag erhalten. Der Europäische Gerichtshof lässt jedoch Spielraum und legt fest, dass dieser Ruhetag innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten gearbeiteten Sonntag gewährt werden muss. In der Praxis ergibt sich somit eine maximale Anzahl von 19 Arbeitstagen.

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