Überstunden in der Pflege

Überstunden sind in der Pflegebranche aufgrund von Personalmangel und ein hohes Arbeitsaufkommen an der Tagesordnung. Das heißt, dass Pflegekräfte länger arbeiten müssen, als in ihrem regulären Dienstplan vorgesehen ist. Doch was passiert, wenn diese zusätzlichen Arbeitsstunden nicht anerkannt oder vergütet werden?

In diesem Artikel gehen wir nun genauer auf das Thema Überstunden in der Pflege ein und zeigen dir, was erlaubt ist und was nicht.

Inhaltsverzeichnis

Vertragliche Regelungen zu Überstunden

Die Rechtslage in Bezug auf Überstunden ist klar definiert: In der Regel dürfen Überstunden nur in Ausnahmefällen vom Arbeitgeber angeordnet werden. Dies ist nur dann möglich, wenn im Arbeitsvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Aus diesem Grund ist es äußerst ratsam, eine präzise Regelung zu Überstunden im Arbeitsvertrag festzuhalten, um eventuelle Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden.

Das Arbeitszeitgesetz und seine Vorgaben

Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass Arbeitnehmer während einer normalen Arbeitswoche (Montag bis Samstag) höchstens 8 Mehrarbeit leisten dürfen. Wenn der Arbeitgeber mehr verlangt, müssen auch diese zusätzlichen Arbeitsstunden vertraglich geregelt sein. Ebenso sollte der Arbeitsvertrag klären, ob die Stunden in Form von finanzieller Vergütung oder als Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Falls der Arbeitgeber die vereinbarten Überstunden anordnet, erfolgt die Vergütung üblicherweise zum regulären Stundenlohn.

Freiwillige Überstunden und ihre Problematik

In der Pflegebranche sind mehr Arbeitsstunden über sie normalen Dienste hinaus aufgrund des anhaltenden Personalmangels keine Seltenheit. Viele Pflegekräfte entscheiden sich freiwillig dazu, „zusätzliche“ Arbeitsstunden zu leisten, um sicherzustellen, dass alle anfallenden Aufgaben erledigt werden können. Allerdings können Konflikte entstehen, wenn diese freiwilligen Stunden nicht im Arbeitsvertrag verankert sind. Die Pflegekräfte bestehen oft darauf, dass ihre geleisteten Stunden anerkannt werden.

Doch hier liegt das Problem: Mehrarbeit, die nicht explizit vom Arbeitgeber angeordnet wurden, können nicht automatisch als solche betrachtet und dementsprechend vergütet werden. Die einzige Ausnahme bildet die geduldete Überziehung der Arbeitszeit, die nur akzeptiert wird, wenn sie aus zwingenden Gründen erfolgt und vom Vorgesetzten ausdrücklich genehmigt wurde.

Die richtige Balance finden

Pflegekräfte, die aus persönlichen Gründen oder zur Aufstockung ihres Einkommens freiwillig mehr Arbeitsstunden leisten, sollten äußerst vorsichtig sein. Das Arbeitsgesetz steht in solchen Fällen nicht auf ihrer Seite, und Überschreitungen der vorgeschriebenen Arbeitszeit können zu Abmahnungen und sogar zur Kündigung führen. Es ist daher ratsam, nur in Notsituationen länger zu arbeiten und sicherzustellen, dass ein Vorgesetzter darüber informiert ist. Nur so können geduldete Überstunden anerkannt und entsprechend vergütet werden.

Angeordnete Überstunden und ihre Vergütung

Pflegekräfte, die angeordnete Überstunden leisten, die vertraglich festgelegt sind, sollten auf die Auszahlung dieser Stunden bestehen. Um im Zweifelsfall die richtigen Entscheidungen treffen zu können, sollten sich Pflegekräfte gut über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass eine klare Regelung zu Überstunden im Arbeitsvertrag verankert ist und die geleisteten Überstunden angemessen vergütet werden. Sollte eine finanzielle Vergütung nicht möglich sein, kann ein Freizeitausgleich als akzeptable Alternative dienen.

Fazit

Eine klare Vereinbarung zu Mehrarbeit im Arbeitsvertrag ist von entscheidender Bedeutung. Pflegekräfte und Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Modalitäten, einschließlich der Vergütung und des Freizeitausgleichs, schriftlich festgehalten werden. Dies schafft eine klare Grundlage und verhindert mögliche Missverständnisse und Konflikte in der Zukunft.

Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen für die Anzahl der Überstunden, die ein Arbeitnehmer in einer normalen Arbeitswoche leisten darf. Pflegekräfte sollten diese Grenzen respektieren, um Abmahnungen oder Kündigungen zu vermeiden. Arbeitgeber wiederum sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die zusätzlichen Stunden angemessen vergüten.

Freiwillige Mehrarbeit können für Pflegekräfte verlockend sein, um ihr Einkommen aufzubessern. Allerdings sollten sie vorsichtig sein und nur in wirklich dringenden Fällen zusätzliche Arbeitsstunden leisten. Eine klare Kommunikation mit Vorgesetzten und die Dokumentation der Notwendigkeit sind hierbei entscheidend, um geduldete Mehrarbeit erfolgreich anerkennen und vergüten zu lassen.

Es ist unbestreitbar, dass Pflegekräfte oft über das Maß hinausgehen, um die bestmögliche Versorgung ihrer Patienten zu gewährleisten. Dennoch sollten sie stets ihre eigenen Rechte und Pflichten im Auge behalten. Das Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen ist von großer Bedeutung, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu vermeiden.

Insgesamt  sind Überstunden in der Pflege ein komplexes Thema, das sorgfältig betrachtet werden muss. Eine klare Vertragsgestaltung, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und eine bewusste Entscheidungsfindung sind entscheidende Elemente, um einen fairen Umgang mit Überstunden in der Pflege zu gewährleisten. Es liegt in der Verantwortung sowohl der Pflegekräfte als auch der Arbeitgeber, diese Fragen sorgfältig zu klären, um eine gerechte und respektvolle Arbeitsumgebung zu schaffen.

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FAQ´s

Was sind die häufigsten Gründe für Überstunden in der Pflege?

Die häufigsten Gründe für Überstunden in der Pflege sind Personalmangel und ein hohes Arbeitsaufkommen.

Kann der Arbeitgeber Überstunden in der Pflege ohne Zustimmung der Mitarbeiter anordnen?

In der Regel darf der Arbeitgeber Überstunden nur in Ausnahmefällen anordnen, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen wurden.

Wie viele Überstunden dürfen Pflegekräfte laut dem Arbeitszeitgesetz maximal leisten?

Laut dem Arbeitszeitgesetz dürfen Pflegekräfte während einer normalen Arbeitswoche höchstens 8 Überstunden leisten.

Können freiwillige Überstunden in der Pflege automatisch vergütet werden?

Nein, freiwillige Überstunden, die nicht explizit vom Arbeitgeber angeordnet wurden, können nicht automatisch vergütet werden, es sei denn, sie wurden aus zwingenden Gründen vom Vorgesetzten genehmigt.

Welche Konsequenzen können Pflegekräfte erwarten, wenn sie die vorgeschriebene Arbeitszeit überschreiten?

Pflegekräfte, die die vorgeschriebene Arbeitszeit überschreiten, ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers, riskieren Abmahnungen und sogar die Kündigung. Es ist daher ratsam, nur in Notsituationen länger zu arbeiten und den Vorgesetzten darüber zu informieren, um geduldete Überstunden zu ermöglichen.

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