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Wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern oder es um Feinheiten der Branche wie die Pflegebuchführungsverordnung geht, stoßen Steuerkanzleien ohne spezielles „Pflege-Fachwissen“ schnell an ihre Grenzen – das kann teuer und zeitraubend werden.

Diese Lücke schließen die Pflegebuchstellen

Das innovative Buchhaltungskonzept für ambulante und stationäre Pflegedienste stellt sicher, dass alle Möglichkeiten einer
langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Fachkraft gegeben sind.
Pflegeeinrichtungen, die auf die komfortable Auslagerung ihrer Pflegebuchhaltung durch die Pflegebuchstellen setzen, profitieren von der Möglichkeit der Kostensenkung. Denn die Abwicklung der Lohn- und Finanzbuchhaltung ist in der Regel deutlich günstiger als durch eine klassische Steuerkanzlei.

Die Abhängigkeit von internen Prozessen wird mit der Zusammenarbeit der Pflegebuchstellen aufgelöst und Pflegeeinrichtungen haben immer einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin der mit aktuellem Expertenwissen zur Verfügung steht.

An deutschlandweiten Standorten bereiten die Pflegebuchstellen alle relevanten Daten für den Jahresabschluss vor und koordinieren auf Wunsch der Einrichtungen auch die gesamte Abwicklung in Zusammenarbeit mit der „Deutsche Pflege Treuhand AG“, einer auf die Branche spezialisierten Steuerkanzlei. 

Was ist die Idee der Pflegebuchstellen?

Oft fehlt den Pflegeeinrichtungen einfach die Zeit sich um alle wichtigen steuerlichen Belange zu kümmern. Genau hier setzen die Pflegebuchstellen an und leisten einen entscheidenden Mehrwert: Sie unterstützen und helfen bei allen wichtigen Themen in
der Finanz- und Lohnbuchhaltung, damit die Einrichtungen ihre Konzentration wieder auf das Tagesgeschäft und die Kernkompetenz legen können.

Die Pflegebuchstellen kennen sowohl die Herausforderungen und Risiken als auch die Chancen in diesem Wachstumsmarkt.
Sie kennen die Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung, und wissen worauf es beim Buchen mit dem speziellen Kontenrahmen SKR45 zu achten gilt.
Dieser Kontenrahmen ist deshalb so besonders, weil er wirklich zu 100% auf die Pflegebranche zugeschnitten ist.
Es gibt für alle unterschiedlichen Erträge ein spezielles Konto, in der diese dann dargestellt werden müssen. Für die unterschiedlichen Kosten wiederum gibt es ebenfalls verschiedene Konten. Die vielen gesetzlichen Vorschriften, sollten von einem Buchhalter gebucht werden, der sich mit der Verordnung auskennt und der auch nach diesen Vorschriften arbeitet. Wird dies unterlassen, kann es unterschiedliche Folgen für die Pflegeeinrichtung haben.

Zum Beispiel kann wegen einer falschen Buchhaltung ein falscher steuerlicher Gewinn entstehen. Wenn das dann bei einer Prüfung aus auffällt, zieht dies unter Umständen eine Steuernachzahlung mit sich.

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