Oft fehlt den Pflegeeinrichtungen einfach die Zeit sich um alle wichtigen steuerlichen Belange zu kümmern. Genau hier setzen die Pflegebuchstellen an und leisten einen entscheidenden Mehrwert: Sie unterstützen und helfen bei allen wichtigen Themen in
der Finanz- und Lohnbuchhaltung, damit die Einrichtungen ihre Konzentration wieder auf das Tagesgeschäft und die Kernkompetenz legen können.
Die Pflegebuchstellen kennen sowohl die Herausforderungen und Risiken als auch die Chancen in diesem Wachstumsmarkt.
Sie kennen die Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung, und wissen worauf es beim Buchen mit dem speziellen Kontenrahmen SKR45 zu achten gilt.
Dieser Kontenrahmen ist deshalb so besonders, weil er wirklich zu 100% auf die Pflegebranche zugeschnitten ist.
Es gibt für alle unterschiedlichen Erträge ein spezielles Konto, in der diese dann dargestellt werden müssen. Für die unterschiedlichen Kosten wiederum gibt es ebenfalls verschiedene Konten. Die vielen gesetzlichen Vorschriften, sollten von einem Buchhalter gebucht werden, der sich mit der Verordnung auskennt und der auch nach diesen Vorschriften arbeitet. Wird dies unterlassen, kann es unterschiedliche Folgen für die Pflegeeinrichtung haben.
Zum Beispiel kann wegen einer falschen Buchhaltung ein falscher steuerlicher Gewinn entstehen. Wenn das dann bei einer Prüfung aus auffällt, zieht dies unter Umständen eine Steuernachzahlung mit sich.