Die Rufbereitschaft in der Pflege ist ein facettenreiches Thema, das nicht nur für Pflegekräfte, sondern auch für Arbeitgeber und Juristen zahlreiche Fragen aufwirft. Die Unklarheiten rund um die Arbeitszeit während der Rufbereitschaft, Unterschiede zum Bereitschaftsdienst und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sorgen oft für Unsicherheit und Diskussionen. Wie wird die Rufbereitschaft definiert? Welche Unterschiede gibt es zum Bereitschaftsdienst? Welche Rechte und Pflichten haben Pflegekräfte während dieser Zeit? Und nicht zuletzt: Wie erfolgt die Vergütung und welche Modelle sind üblich? Tauche mit uns ein in das komplexe Thema der Rufbereitschaft in der Pflege und lass uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen.
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Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?
Die Frage nach der Arbeitszeit während der Rufbereitschaft wirft rechtliche Unsicherheiten auf. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kann die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause in Bereitschaft verbringt, als Arbeitszeit betrachtet werden, wenn die Freizeit stark eingeschränkt ist. In Deutschland gilt die Zeit ohne Ruf als Ruhezeit, aber die tatsächliche Arbeitszeit beginnt, wenn die Pflegekraft aktiv werden muss.
Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Die beiden Dienste unterscheiden sich in der Regel darin, dass sich die Pflegekraft beim Bereitschaftsdienst an einem bestimmten Ort aufhält. Der EuGH urteilte bereits, dass Bereitschaftsdienst komplett als Arbeitszeit anzuerkennen ist. Bei der Rufbereitschaft wird nur die tatsächliche Arbeitszeit vergütet, während die Pflegefachperson sich frei bewegen kann.
Was dürfen Pflegekräfte in der Rufbereitschaft?
Pflegekräfte können ihre Rufbereitschaftszeit flexibel gestalten, jedoch in Absprache mit dem Arbeitgeber. Die Herausforderung liegt in der Definition von „zeitnah“, die gerichtlich unterschiedlich interpretiert wird. Die Pflegekräfte sollten jedoch innerhalb von 30 bis 60 Minuten einsatzbereit sein und während der Rufbereitschaft auf z.B Alkoholkonsum verzichten.
Ist Rufbereitschaft Pflicht?
Rufbereitschaft ist nur verpflichtend, wenn sie im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt ist. Bei fehlender Regelung im Vertrag kann die Pflegekraft diesen besonderen Dienst ablehnen. Eine Vereinbarung verpflichtet jedoch zur Teilnahme, andernfalls drohen Abmahnungen und im Wiederholungsfall sogar Kündigungen.
Wie oft ist eine Rufbereitschaft zulässig?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, aber Vereinbarungen in Arbeits- und Tarifverträgen können diese festlegen. Im Pflegebereich sollte durchschnittlich ein Tag pro Woche rufbereitschaftsfrei sein.
Auf welche Weise muss der Arbeitgeber die Rufbereitschaft anordnen?
Die Anordnung muss, so wie jeder Dienst, im Dienstplan vermerkt sein.
Wie wird die Rufbereitschaft vergütet?
Die Art der Vergütung variiert je nach vertraglicher oder tariflicher Regelung. Es gibt drei gängige Modelle:
Pauschale Vergütung: Die Pflegekraft erhält eine feste Pauschale, unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung während Bereitschaftszeit. Dies bietet eine gewisse Sicherheit, kann aber zu Ungerechtigkeiten führen, wenn die Rufbereitschaft intensiv genutzt wird.
Stundenlohn: Hier wird der Dienst mit einem Prozentsatz des Stundenlohns vergütet, üblicherweise zwischen 10 und 15 Prozent. Einsätze werden separat entsprechend der vereinbarten Regelungen entlohnt. Diese Variante sorgt für eine genauere Abbildung der tatsächlichen Arbeitszeit.
Nach TVöD: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt die Vergütung der Rufbereitschaft gemäß § 8 Abs. 3. Die Höhe hängt von der Zeitdauer (mindestens zwölf Stunden) und der Entgeltgruppe ab. Dabei gilt der zweifache Satz von Montag bis Freitag und der vierfache Satz an Wochenenden oder Feiertagen. Bei weniger als zwölf Stunden Rufbereitschaft beträgt die Vergütung 12,55 Prozent des Stundensatzes.
Rechte und Pflichten während der Rufbereitschaft
Während der Bereitschaftszeit müssen Pflegekräfte einsatzfähig bleiben. Dies erfordert eine gewisse Disziplin, insbesondere bezüglich Alkoholkonsum und Erreichbarkeit über das Handy. Die Gestaltung der Bereitschaftszeit ist flexibel, aber die Absprache mit dem Arbeitgeber ist entscheidend.
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