Beitrag-Gehaltsverhandlungen_in_der_Plege

Die Gehaltsverhandlungen sind für viele Pflegekräfte eher ein unangenehmes Thema. Dabei sollte es das nicht sein. Das Gehalt ist der Gegenwert zu deiner Arbeitsleistung und sollte dementsprechend vergütet werden. Seit der Tarifpflicht in der Pflege hat sich zum Thema Gehalt viel verändert. Ist eine Gehaltsverhandlung in der Pflege mit Tarifvertrag überhaupt möglich? Auf jeden Fall. 

Hier findest du ein paar Tipps, mit denen du dich gut auf die nächste Gehaltsverhandlung vorbereiten kannst.

Inhaltsverzeichnis

Was kannst du als Pflegekraft verlangen?

Mach dich schlau darüber, was andere Kolleginnen und Kollegen verdienen. Dabei musst du nicht einmal mit deinen direkten Kollegen sprechen. In Zeiten des Internets und Social Media ist es ein leichtes herauszufinden, was andere Pflegekräfte mit der gleichen Berufserfahrung und Qualifikation verdienen. Daran kannst du dich orientieren und dein Wunschgehalt festmachen. Gerade in Zeiten des Pflegenotstandes muss dein Arbeitgeber schon gute Gründe vorbringen, warum du vielleicht sogar unter dem Durchschnitt liegst.

Tipp: Setze in der Verhandlung dein Wunschgehalt etwas höher an. So schade der Fakt auch ist aber auch in der Pflege versuchen Arbeitgeber natürlich meist das Gehalt zu drücken. Wenn du also höher ansetzt, hast du genug Luft zum Runterhandeln und bist schlussendlich trotzdem bei deinem Wunschgehalt.

Schau dir deinen Tarifvertrag genau an

Bereite dich auf die Gehaltsverhandlung vor, indem du dir deinen Tarifvertrag ansiehst. Führst du auf Station oder im ambulanten Dienst vielleicht Tätigkeiten durch, die eine höhere Eingruppierung rechtfertigen? Das ist ein starkes Argument für eine höhere Eingruppierung und letztlich einen höheren Lohn.

Mit Weiterbildungen zu einem höheren Lohn

Nicht nur das dir große und kleine Weiterbildungen Türen zu ganz neuen Berufszweigen in der Pflege eröffnen, sie bringen dich auch auf andere Gehaltslevel.

Du hast noch keine größere Weiterbildung gemacht oder möchtest vielleicht noch eine weitere dranhängen? Dann kannst du gleich doppelt punkten. Verhandle mit deinem Arbeitgeber über die Finanzierung der Weiterbildung. Diese können nämlich schnell in den vierstelligen Bereich gehen. So bekommst du am Ende der Weiterbildung nicht nur ein höheres Gehalt, sondern auch noch eine teure Weiterbildung finanziert.

Dazu zeigst du deinem Arbeitgeber, dass dir deine persönliche Weiterentwicklung wichtig ist, und der Arbeitgeber erhält zusätzlich wichtige Qualifikationen für die Pflege seiner Patienten.

Ein nein in der Gehaltsverhandlung? Gib dich nicht zufrieden

Deine Frage nach einer Gehaltserhöhung wird abgelehnt? Dann hinterfrage die Entscheidung.

Liegt es daran, dass deine stationäre Einrichtung, ambulanter Dienst oder Personaldienstleister einfach nicht mehr geben kann oder passen deine Aufgaben und Tätigkeiten nicht zu einer höheren Eingruppierung? Frage deinen Vorgesetzten, was du tun kannst, um mehr Gehalt zu bekommen und überlegt gemeinsam, wie ihr dieses Ziel erreichen könnt.

Kein höheres Gehalt und trotzdem mehr Geld auf dem Konto

Solltest du tatsächlich nicht mehr direktes Gehalt verdienen können, weil eine höhere Eingruppierung momentan nicht möglich ist, dann gibt es noch weitere Wege, zumindest eine Art „Gehaltserhöhung“ zu erhalten. Und zwar in Form von verschiedenen Benefits wie

  • Dienstwagen mit Tankkarte zur privaten Nutzung
  • Diensthandy mit Vertrag zur privaten Nutzung
  • Kostenübernahme des Fitnessstudios
  • Kostenübernahme von Massagen
  • Finanzierung einer Weiterbildung
  • Mehr Urlaubstage

 

Es gibt noch viele weitere kreative Möglichkeiten durch Benefits privat etwas Geld einzusparen.

Mach dir Gedanken oder überlege mit deinem Arbeitgeber zusammen.

Fazit

Eine regelmäßige Gehaltsverhandlung ist auch mit Tarifvertrag möglich und ist auch dein gutes Recht. Mach dir Gedanken über dein Wunschgehalt und überlege dir vielleicht auch schon vorweg Alternativen. Auf jeden Fall brauchst du keine Angst vor Gehaltsverhandlungen haben. Du hast als Pflegekraft einen anstrengenden Beruf und dieser Beruf muss entsprechend vergütet werden.

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