Arbeitszeitregelungen und Dienstpläne gehören zu den grundlegenden Aspekten des Arbeitslebens, insbesondere in der Pflegebranche. Hier klären wir die wichtige Frage: Musst du an einer Dienstbesprechung an deinem freien Tag teilnehmen?
Inhaltsverzeichnis
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers
Gemäß § 106 der Gewerbeordnung hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht, um Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Dies gilt, solange diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder andere gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Geltungsbereich des Weisungsrechts
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich nicht nur auf die Arbeitszeit, sondern auch auf die Ordnung und das Verhalten der Pflegekräfte im Betrieb oder in der Einrichtung. Dabei muss der Arbeitgeber die individuellen Bedürfnisse und eventuellen Behinderungen der Pflegekräfte angemessen berücksichtigen.
Der Dienstplan als schriftliche Ausübung des Weisungsrechts
Der Dienstplan ist die schriftliche Umsetzung des Weisungsrechts und unterliegt bestimmten Vorgaben. Gesetze, Tarifverträge und die Beteiligung der Betriebsvertretung, in diesem Fall des Betriebsrats, müssen dabei angemessen beachtet werden. Eine wichtige Konsequenz daraus ist, dass Dienstbesprechungen gemäß den Dienstanweisungen verpflichtend sind.
Ausnahmen von der Pflicht zur Dienstbesprechung
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme an Dienstbesprechungen. Diese gelten in verschiedenen Fällen. Zum einen ist dies der Fall, wenn du dich im Urlaub befindest, krankgeschrieben bist oder anderweitig von der Arbeit befreit wurdest. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme, sobald du bereits die Höchstarbeitszeit erreicht hast. Wenn dein genehmigter Dienstplan einen freien Tag vorsieht, darfst du diesen auch tatsächlich als Freizeit genießen, ohne zur Dienstbesprechung erscheinen zu müssen.
Frei im genehmigten Dienstplan bedeutet Freizeit
Wenn in deinem genehmigten Dienstplan ein freier Tag vermerkt ist, hast du das Recht auf Freizeit. Wenn eine Dienstbesprechung erst nach Genehmigung des Dienstplans anberaumt wird und du an diesem Tag frei hast, dann handelt es sich um potenzielle Überstunden (unter der Voraussetzung der Zustimmung des Betriebsrats, und wenn du bereit bist, teilzunehmen). Wenn du nicht einverstanden bist, bleibt dieser Tag dein freier Tag, den du verbringen kannst, wie du möchtest. Beachte jedoch auch bei Dienstbesprechungen zwischen zwei Nachtdiensten unbedingt deine Höchstarbeitszeit und entscheide danach über deine Teilnahme.
Dienstbesprechung ist Arbeitszeit
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Dienstbesprechung als Arbeitszeit gilt und selbstverständlich voll vergütet werden muss. Daher kann dein freier Tag nicht bedeuten, dass du in deiner Freizeit an einer Dienstbesprechung teilnehmen musst!
Fazit
In der Welt der Pflegekräfte ist die Frage nach der Teilnahme an Dienstbesprechungen an freien Tagen von großer Bedeutung. Wir haben in diesem Artikel das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 der Gewerbeordnung erläutert, das die Grundlage für die Festlegung von Arbeitsbedingungen und Dienstplänen bildet.
Es wurde betont, dass der Dienstplan als schriftliche Ausübung des Weisungsrechts angesehen wird und den Vorgaben von Gesetzen, Tarifverträgen und der betrieblichen Beteiligung, insbesondere durch den Betriebsrat, entsprechen muss. Eine Dienstbesprechung ist gemäß den Dienstanweisungen verpflichtend, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor, wie Urlaub, Krankheit oder andere Arbeitsbefreiungen.
Wichtig ist zu beachten, dass ein freier Tag im genehmigten Dienstplan auch tatsächlich Freizeit bedeutet. Falls eine Dienstbesprechung nach Genehmigung des Dienstplans anberaumt wird und du an diesem Tag frei hast, handelt es sich um potenzielle Überstunden, sofern du bereit bist, daran teilzunehmen. Andernfalls bleibt dieser Tag dein freier Tag.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass Dienstbesprechungen als Arbeitszeit betrachtet werden, und daher kann dein freier Tag nicht bedeuten, dass du in deiner Freizeit daran teilnehmen musst.
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FAQ´s
Muss ich an einer Dienstbesprechung an meinem freien Tag teilnehmen?
Nein, wenn Sie an Ihrem genehmigten freien Tag im Dienstplan stehen, haben Sie das Recht auf Freizeit und sind nicht zur Teilnahme an der Besprechung verpflichtet.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird in § 106 der Gewerbeordnung geregelt, welcher dem Arbeitgeber das Recht einräumt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen, sofern keine anderen Regelungen durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Gesetze bestehen.
Welche Ausnahmen von der Stationsbesprechungspflicht gibt es?
Ausnahmen von der Stationsbesprechungspflicht gelten in den Fällen von Urlaub, Krankheit, sonstiger Arbeitsbefreiung und dem Erreichen der täglichen Höchstarbeitszeit gemäß § 3 Satz 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), insbesondere zwischen mehreren Nachtdiensten.
Wird die Teilnahme an einer Stationsbesprechung als Arbeitszeit angerechnet?
Ja, Stationsbesprechungen gelten als Arbeitszeit, daher müssen Sie nicht in Ihrer Freizeit an solchen Besprechungen teilnehmen.
Kann mein freier Tag in einen Arbeitstag umgewandelt werden, wenn eine Dienstbesprechung nach Genehmigung meines Dienstplans anberaumt wird?
Ihr freier Tag kann nur in einen Arbeitstag umgewandelt werden, wenn Sie dazu bereit sind und die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. Andernfalls bleibt dieser Tag Ihr freier Tag, den Sie zu Hause verbringen können.